Abrieb
Klasse 0
Glasierte Fliesen dieser Klasse sind geeignet für Wände und werden nicht zur Herstellung von Bodenbelägen empfohlen.
Klasse 1
Bodenbeläge in Bereichen, die hauptsächlich mit Schuhen mit weicher Sohle oder barfuß ohne kratzende Verschmutzung begangen werden ( z.B. Wohnbäder und Schlafzimmer ohne direkten Zugang von außen ).
Klasse 2
Bodenbeläge in Bereichen, die mit weichen besohlten oder normalen Schuhen mit höchstens geringen Mengen kratzender Verschmutzungen gelegentlich begangen werden ( z. B. Räume in Wohnbereichen von Häusern mit Ausnahme von Küchen, Eingängen und ähnlichen Räumen die häufig begangen werden ). Dies gilt nicht für Sonderfußbekleidung wie z. B. Nagelschuhe.
Klasse 3
Bodenbeläge in Bereichen, die mit normalen Schuhen häufig mit geringen Mengen kratzender Verschutzung begangen werden ( z.B. Wohnküchen, Flure, Korridore, Balkone, Loggien und Terrassen ). Dies gilt nicht für Sonderfußbekleidung z.B. Nagelschuhe.
Klasse 4
Bodenbeläge, die bei regelmäßiger Nutzung mit geringen Mengen kratzender Verschmutzung beansprucht werden, so dass die Beanspruchungen stärker sind als bei Klasse 3 ( z.BB. gewerbliche Küchen, Hotels, Ausstellungs- und Verkaufsräume ).
Klasse 5
Bodenbeläge, die durch starken Fußgängerverkehr über lange Zeiträume mit geringen Mengen kratzender Verschmutzung beansprucht werden, so dass die Beanspruchungen die äußersten sind, unter denen glasierte Fliesen anwendbar sein können ( z.B. öffentliche Bereiche wie Einkaufszentren, Eingangshallen auf Flughäfen Hotelfoyers, öffentliche Fußwege und industrielle Anwendungen ).